Schulmail vom 28.10.2021

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits in der SchulMail vom 6. Oktober 2021 hatte ich angekündigt, dass die Landesregierung beabsichtige, die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 2. November 2021 auch in den Unterrichtsräumen aufzuheben.

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, den vorgenannten Erlass in den kommenden Tagen an die Gesundheitsämter zu versenden. Wir werden Sie über den weiteren Inhalt zu Beginn der nächsten Woche entsprechend informieren.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Update 09.11.2021: Die Erreichbarkeit ist wiederhergestellt!

Liebe Eltern,

Update: 09.11.2021 wir sind endlich wieder unter unter unserer „alten“ Telefonnummer 760778 erreichbar!

der Hauptstandort Lauenburger Allee ist weiterhin nur per Mail oder übergangsweise unter 0160 97318764 erreichbar!

„Wir befinden uns im Jahre 2021 n. Chr. Ganz Duisburg ist mit Telefonleitungen verbunden…
Ganz Duisburg? Nein! Eine kleine Grundschule im Duisburger Süden umlagert von vielen Häusern mit funktionierenden Telefonleitungen kann seit dem 23.09.2021 nicht wieder an das Telefonnetz angeschlossen werden.“

Symbolfoto

Ferienbetreuung in den Herbstferien

Liebe Eltern, ,wie bereits in den Sommer- und Osterferien 2021, finden auch in den zwei Wochen der Herbstferien 2021 landesgeförderte „Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Corona-Zeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen“ in Duisburg statt. Die Angebote sind mit Trägern der Jugendhilfe geplant worden und finden an 15 über das Stadtgebiet verteilten Grundschulstandorten für Duisburger Grundschülerinnen und -schüler statt. Die genauen Informationen zu den jeweiligen Standorten ebenso wie weiterführende Informationen, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer.Die Angebote können aufgrund der Landesförderung kostenlos zur Verfügung gestellt werden und sind wochenweise buchbar. An jedem Standort können insgesamt 45 Kinder aufgeteilt in 3 Gruppen betreut werden. Von den Teilnehmern ist lediglich ein wöchentlicher Beitrag von 15 Euro für das tägliche Mittagessen zu entrichten, der bei BuT-Anspruch auch direkt über die Bewilligungsbehörde abgerechnet werden kann.  Die Anmeldefrist endet am 17.09.2021. Weitere Informationen finden Sie als Download.

Mit freundlichen Grüßen

A. Lengsfeld (Rektor)

Anmeldung Schulneulinge

Liebe Eltern der Schulanfänger 2022/2023,

aufgrund der Corona-Pandemie entfällt in diesem Jahr leider der geplante Tag der Offenen Tür für die Schulanfänger!

Auch Einzelbesuche/Einzelbesichtigungen der Schule vorab können nicht durchgeführt werden.
Die Anmeldung der Schulneulinge findet nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, welche ab dem 06.09.2021 möglich ist, in Einzelterminen in der Woche vom 04.10. – 07.10.2021 in der Schule statt, Telefon: 0203 760778

Alle Termine finden in diesem Jahr ausschließlich am Standort Lauenburger Allee statt. (Anmeldung für den Teilstandort Waterbergpfad auch am Standort Lauenburger Allee.)

Bitte bringen Sie ihr Kind mit zur Anmeldung.

Unseren Informationsflyer können Sie gerne hier herunterladen.

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind in der Schule begrüßen zu können. Mit freundlichen Grüßen

André Lengsfeld (Rektor)

Coronafall in Klasse 1a

In der Klasse 1a gibt es jetzt einen bestätigten Coronafall.

Die Eltern der Kinder, die in der Nähe sitzen, wurden informiert und diese Kinder dürfen zunächst nicht in die Schule.

Mit freundlichen Grüßen 

A. Lengsfeld

Rektor

Elterninfo – Wenn mein Kind zuhause erkrankt – Handlungsempfehlung

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.