Die Stadt Duisburg erweitert ab Montag, 23. November, die Maskenpflicht auch auf den Bereich rund um Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Während auf belebten Straßen und Fußgängerzonen sowie auf Spielplätzen und in Schulen bereits eine Maskenpflicht per Verordnung oder Allgemeinverfügung gilt, waren die Bereiche vor der Schule oder der Kita frei. Gerade aber hier, direkt außerhalb des Schulgeländes, treffen sich die Schülerinnen und Schüler in der Pause oder nach Schulschluss und stehen oft eng zusammen. Gleiches gilt für Eltern, die ihre Kinder in der Kita abgegeben haben und danach noch mit einander ins Gespräch kommen.
Deshalb hat die Stadt jetzt ihre Allgemeinverfügung erweitert. Für die Nutzer dieser Einrichtungen wird eine Maskenpflicht im direkten Einzugsbereich von 150 Meter festgelegt und über die Einrichtungen direkt an die Betroffenen kommuniziert. Die Regelung soll ab kommenden Montag 0:00 Uhr gelten.
Zudem wird die Nutzung von Spielplätzen in der Zeit zwischen 17 und 9 Uhr untersagt, weil in dieser Zeit die Orte oft von einzelnen Gruppen zweckentfremdet werden.