Liebe Eltern,
aufgrund der aktuellen Corona-Situation mit den steigenden Fallzahlen haben wir
uns im Kollegium darauf geeinigt, dass wir an der bisherigen Regelung festhalten.
Das heißt, wenn die Kinder im Unterricht in „Bewegung“ sind, wird eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Für die Kinder ist diese Handhabung bereits selbstverständlich.
Mit freundlichen Grüßen
A.Lengsfeld (Rektor)
Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der SchulMail vom 10. September 2020 hatte ich Ihnen ergänzende Hinweise zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 14. September 2020 übermittelt. Mit der heutigen SchulMail möchte ich Sie über die weiteren Entwicklungen zum Schulbetrieb sowie über die ab dem 1. Oktober 2020 geltende Fassung der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) informieren. Die Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen betreffen allein die Primarstufe.
Wesentliche Ergebnisse der wöchentlichen Umfrage zum Schulbetrieb
Unsere wöchentliche Umfrage bei den öffentlichen Schulen hat für die 39. Kalenderwoche ergeben, dass 98,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilgenommen haben und unsere Schulen trotz der fortdauernden Pandemie fast alle Schülerinnen und Schüler im täglichen Schulbetrieb erreichen konnten. Das ist vor allem dank Ihrer Unterstützung ein sehr ermutigendes Ergebnis. Von den 4.471 an der Umfrage teilnehmenden Schulen in NRW konnten 94,8 Prozent Präsenzunterricht für alle Klassen erteilen. Der Anteil der Lehrkräfte, der aufgrund von Corona für den Präsenzunterricht nicht dienstfähig war, lag bei 3,5 Prozent.
Fortschreibung der Coronabetreuungsverordnung
Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im Klassenraum, dass die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel). Die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, gilt allerdings nicht für Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag in festen Gruppen an Angeboten der Ganztagsbetreuung teilnehmen.
Diese Regelung für die Ganztagsbetreuung am Nachmittag wird durch eine entsprechende Änderung der Vorschriften der CoronaBetrVO nun auch auf den Vormittagsunterricht in der Primarstufe ausgeweitet. Ab dem 1. Oktober 2020 gilt danach für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr.
Dies bedeutet, dass sie im Klassenraum auch dann, wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen, nicht mehr zwingend die Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.
Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten – wie auch für die Klassen der Sekundarstufe I und darüber – ebenfalls unverändert die bisherigen Regelungen (insbesondere die Sitzplatzregel).
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter