Aktuelle Hinweise zu den Auswirkungen des CORONAVIRUS (Update 25.06.2020)

Update 25.06.2020 Elternpost

Update 23.06.2020 (24. SchulMail)

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 die vergangenen Monate haben unsere Schulen aufgrund der Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Für das große Engagement und Ihren Einsatz in schwierigen Zeiten möchte ich allen an Schule Beteiligten an dieser Stelle nochmals ganz herzlich danken. Nun gilt es nach vorne zu schauen und das kommende Schuljahr 2020/2021 zu planen und im Interesse der Schülerinnen und Schüler,der Eltern und der Familien insgesamt sowie des pädagogischen und nicht-pädagogischen Personals an unseren Schulen erfolgreich zu gestalten. Hierzu übersende ich Ihnen als Anlage zu dieser SchulMail umfangreiche Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung zu vielen für die Schulenzentralen Handlungsfeldern für das nächste Schuljahr.  Ich hoffe, dass diese Vorgaben und Hinweise Ihnen einen fundierten Planungsrahmen ermöglichen, um im kommenden Schuljahr einen geregelten,durchgehenden schulischen Lernprozess in einem möglichst weitgehenden Regelbetrieb für unsere Schülerinnen und Schüler zu gestalten. 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Update 19.06.2020

Nichtschwimmerausbildung in den Sommerferien 2019 („Crash-Kurse“)
Im Rahmen der Aktion „Kinder müssen Schwimmen lernen“ plant der DSSC 09/20 die Durchführung von Kursen zum Erlernen des Schwimmens als so genannte „Crash-Kurse“. Dabei dauert dann ein Kurs genau zwei Wochen.
Wir wollen die Schwimmfähigkeit der Duisburger Kinder nachhaltig verbessern und wenden uns deshalb an die Duisburger Grundschulen, die mit der Problemlage ganz besonders vertraut sind.
Das Angebot richtet sich in erster Linie an die Schüler, die gerade das 4. bis 6. Schuljahr besuchen. Wir sind aber auch bereit, um eine entsprechende Teilnehmerzahl zu erreichen, Schüler ab 8 Jahren, die andere Jahrgangsstufen besuchen, mit einzubeziehen.
Gewünscht ist, dass die Schulen die Kinder ansprechen und die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen den Schülern aushändigen. Die Schüler können dann ihre verbindlichen Anmeldungen dem DSSC 09/20 per E-Mail (christel.dinter@dssc0920.de) oder per Fax (02065689027) oder per Telefon bei Frau Christel Dinter (02065-21831) zukommen lassen.

Kurse: Auf der anhängenden Seite sind die Bäder, in denen Kurse stattfinden, aufgeführt und die Kurstermine dargestellt.

Kurszeiten: Jeweils innerhalb der zwei Wochen montags bis samstags täglich 1 Zeitstunde; also ein Kurs = 12 Zeitstunden.

Teilnehmer:8 Kinder auf einen Übungsleiter. Grundsätzlich hat jeder Kurs also 8 Teilnehmer. Bei Bedarf versuchen wir einen zweiten Übungsleiter hinzuzuziehen, um dann ggf. den Kurs bis auf 16 Kinder zu erhöhen.

Kosten:40,00 Euro pro Kind.(Darin enthalten ist auch die Urkunde „Seepferdchen“. Für das Stoffabzeichen verlangen wir allerdings ggf. 2,00 € zusätzlich).

Anmeldeschluss:Anmeldungen können nur bis einschließlich 26. Juni 2020 angenommen werden.

Update 15.06.2020

Liebe Eltern,  im Anhang finden Sie einen Elternbbrief.

Update 09.06.2020

Liebe Eltern,  im Anhang finden Sie:

  • einen Elternbrief mit Informationen zur weiteren Schulöffnung am Montag, 15.06.2020
  • einen Zeitplan mit den Unterrichtszeiten (neu da es einen Fehlerteufel bei Klasse 3c und 4c gab)
  • einen neuen Hygieneplan
  • eine Abfrage OGATA / VHT bitte die Kurzfristige Rückmeldefrist beachten

Mit freundlichen Grüßen A. Lengsfeld

Update 05.06.2020

Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (23. SchulMail): Veränderte Pandemie-Lage in Nordrhein-Westfalen und Auswirkungen auf den Schulbetrieb ab dem 15. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehreren Wochen findet an unseren Schulen – nach der vollständigen Schließung am 16. März 2020 – wieder ein eingeschränkter Schulbetrieb statt. Seitdem hat sich auch die Pandemie-Lage in Nordrhein-Westfalen deutlich entspannt. Wir können eine erhebliche Verlangsamung des Infektionsgeschehens feststellen. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir die Corona-Pandemie überstanden haben. Aber wir können angesichts solcher Entwicklungen die Risiken des Infektionsgeschehens verantwortungsvoll neu bewerten. Wir müssen dies auch tun, denn die Eindämmungspolitik der letzten Monate ist für unser soziales Leben alles andere als folgenlos geblieben. Die Folgen des eingeschränkten Schulbetriebs für die Bildungslaufbahn der Schülerinnen und Schüler, aber auch für das soziale Leben in den Familien, sind enorm. Darauf hat die Landesregierung sehr früh hingewiesen.

Nicht nur die Wissenschaft diskutiert derzeit, welche Auswirkungen das Corona-Virus auf jüngere Kinder hat. Verschiedene medizinische Fachgesellschaften, darunter die Kinder- und Jugendärzte, raten nach Abwägung der Risiken dringend dazu, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen wieder stärker zu öffnen. Besonders für Kinder im Alter von bis zu 10 Jahren seien die Folgen der Corona-Maßnahmen als schwerwiegend anzusehen. Nordrhein-Westfalen wird daher am 8. Juni 2020 in den Kindertageseinrichtungen zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren. Das Land Sachsen hat dies für Grundschulen bereits umgesetzt, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und andere Länder wollen diesen Weg ebenfalls gehen.

Hinzu kommt, dass das Robert-Koch-Institut schon Mitte Mai 2020 zu einer Neubewertung der sogenannten Risikogruppen gelangt ist. An die Stelle einer abstrakten Zuordnung nach Vorerkrankung oder Alter ist die Empfehlung einer individuellen ärztlichen Einschätzung des jeweiligen Risikos getreten.

Bund und Länder haben am 26. Mai 2020 beschlossen, die Kontaktbeschränkungen auf Gruppen bis zu 10 Personen zu öffnen. Zudem besteht Einigkeit, dass der Kita- und Schulbetrieb in Bezug auf Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln gesondert zu betrachten ist. Hier tritt die Notwendigkeit der Abstandswahrung zurück, sofern konstante (Lern-)gruppen gebildet werden können und Infektionsprävention durch Vermeidung von Durchmischung geleistet werden kann.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und Sachlage hält die Landesregierung – auch in Kenntnis des damit verbundenen organisatorischen Aufwands – die Wiederaufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Grundschulen bzw. an den Schulen der Primarstufe ab dem 15. Juni 2020 für geboten.

Ab Montag, 15. Juni 2020, gilt daher Folgendes:

I.                    Weitere Öffnungen in den Schulen der Primarstufe

In den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafelzurück. Unterrichtskürzungen sind dann in Erwägung zu ziehen, wenn dies aufgrund von Personalmangel unvermeidbar ist. In diesen Fällen ist sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler an der Ausweitung des Unterrichts gleichmäßig teilhaben. Auf diese Weise erleben alle Schülerinnen und Schüler, auch jene mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an den verschiedenen Förderorten vor Beginn der Sommerferien wieder den vertrauten Unterricht im Klassenverband und damit ein Stück schulische Normalität. Zudem können in dieser Zeit Erfahrungen der zurückliegenden Wochen gemeinsam aufgegriffen und weitere Erfahrungen mit Blick auf das kommende Schuljahr gesammelt werden. Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte und letztlich für uns alle ist dies vor allem aber auch ein Signal, dass Schule nach dem Ende der Ferien so normal wie möglich wieder stattfinden soll.

Möglich ist die Rückkehr zum Regelbetrieb durch eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.

Im Mittelpunkt steht hierbei ein schon in anderen Ländern verfolgtes Konzept. Es ersetzt für die Schulen der Primarstufe die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) durch ein Konzept, wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden. Dies ist in der Primarstufe wegen des vorherrschenden Unterrichts im Klassenverband und wegen des Klassenlehrerprinzips, das zusätzliche Fluktuation vermeiden hilft, mit pädagogischen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen gut vereinbar.

Für den Schulalltag bedeutet dies:

Die Klassenverbände verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum. Unterrichtsangebote, die eine Durchmischung von Lerngruppen mit sich bringen würden, unterbleiben bis zum Beginn der Sommerferien. Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten muss eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden. Wo dies aufgrund der organisatorischen oder baulichen Gegebenheiten nicht sicherzustellen ist, gilt auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten. Wichtig ist die Dokumentation der Anwesenheit und der jeweiligen Gruppenzusammensetzung, um im Infektionsfall eine sofortige effektive Rückverfolgung durch die Gesundheitsbehörden zu unterstützen.

Durch die Nutzung fest zugewiesener Räume sind tägliche Zwischenreinigungen nicht erforderlich. Allerdings ist auf eine regelmäßige Durchlüftung zu achten. Die Schulträger gewährleisten in Abstimmung mit der Schulleitung den erforderlichen Hygienestandard auch bei Vollbetrieb. Die Schulleitungen ihrerseits dokumentieren die aus Anlass eines erweiterten Schulbetriebs gegebenenfalls zusätzlich getroffenen Maßnahmen im Hygieneplan (§ 36 Infektionsschutzgesetz).

Überall dort, wo den Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen wieder ein tägliches Unterrichtsangebot gemacht werden kann, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020. Kann eine weiterführende Schule für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ein volles Unterrichtsangebot nicht gewährleisten, wird die Notbetreuung in diesen Schulen für nicht beschulte Kinder fortgesetzt.

Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch derOGS-Betrieb sowie der Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote wiederaufgenommen. Einschränkungen wird es ggf. durch die Notwendigkeit der Bildung konstanter Gruppen und die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten geben müssen. Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden. Inwieweit eine Verpflegung sichergestellt werden kann, ist vor Ort zu entscheiden.

Die für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender Infektionsschutzregeln durchgeführt. Das Ministerium für Schule und Bildung prüft darüber hinaus, zusätzliche Ferienangebote für weitere Schülergruppen zu ermöglichen und entsprechend finanziell auszustatten. Zu all diesen Punkten wird es zeitnah eine gesonderte Information geben. 

II.                  Teilnahme am Unterricht bei erweitertem Schulbetrieb

Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Aus Anlass einer Erweiterung des Präsenzunterrichts ist noch einmal auf Folgendes hinzuweisen: 

Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.

Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. Es gelten – wie bisher schon – die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte – die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist. In Zweifelsfällen kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist die Kenntnis der Vorerkrankung zu dokumentieren.

III.                Präsenzunterricht in den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen

Im Gegensatz zu den Primarschulen ist an den weiterführenden Schulen eine Durchmischung der Lerngruppen deutlich schwieriger zu vermeiden. So erschweren die Größe der Schulen und die Organisation des Schulalltages, etwa durch Kurs- und Differenzierungssysteme sowie das Fachlehrerprinzip, ein Vorgehen wie in den Primarschulen. Daher gelten im Bereich der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen die mit der SchulMail Nr. 20 vom 6. Mai 2020 unter Punkt II getroffenen Regelungen grundsätzlich fort. Dennoch ist die Zeit bis zu den Sommerferien dafür zu nutzen, insbesondere nach dem Ende der Abschlussprüfungen den Präsenzunterricht auszuweiten. Die bisher erarbeiteten und kommunizierten Organisations-, Prüfungs- und Unterrichtskonzepte der Schulen bieten hierfür die Grundlage.

IV.                Berufskollegs

Seit dem 11. Mai 2020 ist durch die vorgenommenen Priorisierungen in den Berufskollegs die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler bereits grundsätzlich möglich, da sie alle Schülerinnen und Schüler sowie Studierende der Bildungsgänge der Berufskollegs umfassen. Durch fortlaufend durchgeführte Abschlussprüfungen erweitern sich sukzessive die personellen und räumlichen Kapazitäten der einzelnen Berufskollegs.

Angepasst an die geänderten Rahmenbedingungen bzw. Vorgaben des Infektionsschutzes ist bis zu den Sommerferien schrittweise der Unterricht aller Schülerinnen und Schüler und Studierenden zumindest tageweise im Präsenzunterricht zu realisieren.

Dabei ist die Sicherstellung der Schullaufbahnen in Abschlussklassen und in der Folge die Erweiterung des zumindest tageweisen Unterrichts auf Unterricht in Orientierung an der Stundentafel zunächst für die in der SchulMail Nr. 21 bereits angegebene Prioritätsgruppe 1 zu ermöglichen:

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums, in 3,5-jährigen oder 2,5-jährigen dualen Ausbildungsverhältnissen, die im Herbst 2020 ihre Berufsabschlussprüfungen ablegen; im 2. Jahr dreijähriger dualer Ausbildungsberufe, sofern der 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung wegen der durch die Corona-Pandemie bedingten Aussetzung des Schulbetriebs auf den Herbst verschoben wurde.

Danach werden die Klassen der Prioritätsgruppe 2 in Orientierung an der Stundentafel beschult:

Schülerinnen und Schüler im 2. Jahr dreijähriger dualer Ausbildungsberufe, im 1. Jahr zweijähriger dualer Ausbildungsberufe, im 2. Jahr dreijähriger Bildungsgänge zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht, im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge mit Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen.

Anschließend ist entsprechend für die 3. Prioritätsgruppe zu verfahren:

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums, im 1. Jahr drei- und 3,5-jähriger dualer Ausbildungsberufe,        im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge ohne Berufsabschluss nach Landesrecht, im 1. Jahr dreijähriger Bildungsgänge zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht

Auch bei der angestrebten Ausweitung des Unterrichts wird somit weiterhin sowohl der Chancengerechtigkeit hinsichtlich nächstgelegener Prüfungen und Abschlüsse wie auch den individuellen Kapazitäten der einzelnen Berufskollegs Rechnung getragen.

V.                  Lernen auf Distanz

Schülerinnen und Schülern, denen Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang angeboten werden kann, erhalten auch weiterhin ergänzende Lernangebote für das Lernen auf Distanz, die sich möglichst an der Stundentafel orientieren. Gemäß § 42 Absatz 3 Satz 1 SchulG können diese Aufgaben grundsätzlich nicht als optional, sondern nur als verpflichtend angesehen werden Es ist jedoch auch davon auszugehen, dass es Situationen gibt, die die Erledigung der Aufgaben erschweren. In diesen Fällen gilt es besonders, die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und Augenmaß zu bewahren.

Für den gesamten Zeitraum seit Beginn der Schulschließung gilt, dass Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht wurden und werden, nur für eine Verbesserung der Abschlussnote herangezogen werden können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Gründe für die Nichterledigung oder die geminderte Qualität der Bearbeitung vorgelegen haben mögen, die nicht von den Schülerinnen und Schülern zu verantworten sind.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir werden gemeinsam am 15. Juni 2020 einen weiteren wichtigen Schritt zu einer verantwortungsvollen Normalität gehen können. Für die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen ist dies ein besonders wichtiger Schritt. Dabei verkenne ich nicht, dass Sie in den zurückliegenden Wochen mit viel Engagement unter schwierigen Bedingungen schon Vieles möglich gemacht haben. Ich wünsche mir, dass wir mit der Ausweitung des Schulbetriebs noch vor den Sommerferien auch einen Grundstein legen für einen guten Start in das neue Schuljahr im August. Wir alle, vor allem aber die Schülerinnen und Schüler, brauchen jetzt ein Signal, dass Schule wieder „normal“ stattfinden kann. Natürlich unter dem Vorbehalt, dass sich das Infektionsgeschehen auch weiterhin rückläufig bzw. konstant entwickelt, soll daher nach den Sommerferien der Regelbetrieb in allen Schulformen wiederaufgenommen werden. Diese Zielsetzung zum Start in ein neues Schuljahr 2020/2021 verfolgen alle 16 Bundesländer, die hierzu im Nachgang einer Konferenz vom 2. Juni 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst haben. 

Zur Ausgestaltung des neuen Schuljahres 2020/2021 und zur Vorbereitung eines möglichst normalen Schuljahresbeginns haben in den vergangenen Wochen bereits intensive Gespräche mit Vertretern von Lehrerverbänden, Eltern- und Schülervertretungen, Schulträgern und Gewerkschaften stattgefunden. Auf der Grundlage dieser Gespräche und der entsprechenden Beratungsergebnisse und Entscheidungen werde ich Sie umfassend und zeitnah vor Beginn der Sommerferien informieren.  

Ihnen als Schulleitungen, Lehrkräften und pädagogischem Personal, aber auch den Vertreterinnen und Vertretern der Schulträger, möchte ich einmal mehr dafür danken, dass Sie für die weitere Wiederaufnahme des Schulbetriebes einen so wichtigen und engagierten Beitrag leisten.

Mit freundlichen Grüßen  

Mathias Richter

Update 03.06.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt finden Sie die für die Ferienbetreuung im Sommer 2020 erforderlichen Informationsmaterialien bzw. Formulare.

Zur Erläuterung der System relevanten Bereiche dient die beigefügte Anlage 2, die bei Bedarf ausgehändigt werden kann.

Zu Beginn der Ferienbetreuungsmaßnahme ist zudem eine Hygienebescheinigung durch die Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Anmeldeschluss ist Mittwoch, der 17. Juni 2020!


An die Eltern der Schulneulinge, aufgrund der Coronasituation können wir Ihnen zur Zeit leider nicht sagen, ob und wann wir Sie zu einem Elternabend einladen können. Sie werden noch vor den Sommerferien Informationen von uns erhalten. Mit freundlichen Grüßen A. Lengsfeld

Update 15.05.2020 Elternpost

Update 08.05.2020 Liebe Eltern,

anbei finden Sie eine Übersicht, an welchen Tagen für welche Klassenstufe Präsenzunterricht stattfindet.

Klassen 4:

MoFrMoFrMoDiMoFr
11.05.15.0525.05.29.05.08.06.16.0622.06.26.06

Klassen 1:

DiMoDiMiDiMiDi
12.0518.0526.0503.0609.0617.0623.06

Klassen 2:

MiDiMiDoMiDoMi
13.0519.0527.0504.0610.0618.0624.06

Klassen 3:

DoMiDoFrMoFrDo
14.0520.0528.0505.0615.0619.0625.06

Liebe Eltern, vorab eine Information für Sie für Ihre Planung: Ab Montag werden wir pro Wochentag 1 Jahrgang im Präsenzunterricht beschulen. Wir starten am Montag, 11.05.2020 mit Klasse 4, Dienstag dann Klasse 1, Mittwoch dann Klasse 2, Donnerstag dann Klasse 3 und am Freitag nochmals Klasse 4. (rollierend) Morgen erhalten Sie von uns einen Plan mit den Unterrichtstagen und Zeiten bis zu den Sommerferien.

Update 07.05.2020 Schulmail Nr. 20

>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

am gestrigen Dienstag hatte ich Ihnen eine schnellstmögliche Information über weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes zugesagt. Diese Zusage möchte ich mit dieser SchulMail Nr. 20 einlösen. 

Außerdem erhalten Sie mit dieser SchulMail Informationen über die Auswirkungen des am 30. April 2020 im Landtag von Nordrhein-Westfalen beschlossenen Bildungssicherungsgesetzes auf die Bildungsgänge der jeweiligen Schulformen. Schließlich ergänzen wir diese Informationen mit Hinweisen zu Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der öffentlichen Schulträgerseite sowie mit der Unfallkasse NRW unter Mitwirkung wissenschaftlicher Expertise ganz aktuell abgestimmt wurden.

Die nächsten Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes gestalten sich in Nordrhein-Westfalen wie folgt:

I.                    Präsenzunterricht in den Grundschulen 

Ab morgen, 7. Mai 2020, wird in dieser Woche in den Grundschulen der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. Am 7. und 8. Mai 2020 findet also Unterricht nur für die Viertklässler statt. Darüber hatte ich Sie bereits mit der SchulMail Nr. 17 vom 30. April 2020 informiert.

Ab Montag, 11. Mai 2020, werden tageweise rollierend alle Jahrgänge der Grundschule wieder unterrichtet. Um allen Schülerinnen und Schülern auch in dieser außergewöhnlichen Zeit einen gleichen Zugang zur Schule zu ermöglichen, bedeutet dies: Pro Wochentag wird ein Jahrgang in der Schule unterrichtet; am Folgetag der nächste Jahrgang. Unter Berücksichtigung der Feiertage werden die Schulleitungen sicherstellen, dass alle Jahrgänge bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang unterrichtet werden. Dieses auf einzelne Tage ausgerichtete Rotationsmodell kann in Absprache mit der Schulaufsicht auch auf zwei aufeinanderfolgende Tage abgeändert werden. Dabei ist ebenfalls sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien und unter Berücksichtigung der Feiertage möglichst im gleichen Umfang am Präsenzunterricht teilnehmen können. Für Schulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht gilt die Regelung entsprechend für die einzelnen Lerngruppen.

Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben.

II.                  Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen

Ebenso wie mit den Grundschulverbänden wurden in der vergangenen Woche auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvereinigungen und Gewerkschaften für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen geführt. Dabei ging es um gemeinsame Grundsätze, Prioritäten und die Machbarkeit von Szenarien für die schrittweise Ausweitung eines Präsenzunterrichts an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen.

Grundlage dieser Gespräche war unter anderem das von der Kultusministerkonferenz am 29. April beschlossene „Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen“, wonach in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien möglichst jede Schülerin und jeder Schüler tageweise die Schule besuchen können soll. Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause bzw. das Lernen auf Distanz sollen dabei abwechseln und eng aufeinander abgestimmt werden.

·         Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Sekundarschule) neben der Jahrgangsstufe 10 ein bis zwei weitere Jahrgänge rollierend in die Schule. Entsprechendes gilt für die Studierenden der Abendrealschulen. 

·         Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe (Gymnasium und Gesamtschule) die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1 in die Schule. Sollten zu diesem Zeitpunkt darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen bzw. Jahrgangsstufen möglich. In den Weiterbildungskollegs kommen die Studierenden des fünften Semesters hinzu, die im Herbst ihre Abiturprüfungen ablegen, ggfs. auch die des vierten Semesters. 

·         Ab dem 26. Mai 2020, dem Tag nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen, kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe Schülerinnen und Schüler aus allen Jahrgangstufen im Rahmen der vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten im annähernd gleichen Umfang bis zum Ende des Schuljahres dazu.

Die an den Schulen einzuhaltenden Abstandsgebote und Hygienevorschriften werden in der Regel zur Teilung von Klassen, Kursen und Lerngruppen führen. Dass dafür an den Schulen unterschiedlich viele Lehrkräfte für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, ist uns allen bewusst. Ähnliches gilt für die Raumsituation.

Auch unter Berücksichtigung der oben genannten Verbändegespräche gelten für eine Ausweitung des Unterrichts an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen bis zu den Sommerferien folgende Vorgaben:

·         Vorrang hat die Durchführung von Abiturprüfungen sowie der schriftlichen Prüfungsarbeiten, die anstelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden.

·         Für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der Qualifikationsphase, die im kommenden Schuljahr das Abitur anstreben, soll sichergestellt werden, dass – soweit erforderlich – eine Klausur in diesem Schulhalbjahr geschrieben wird, um so zu einer angemessenen Leistungsbeurteilung kommen zu können. 

·         Darüber hinaus sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und aller Schulformen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht erhalten, auch wenn dies nur an einzelnen Tagen möglich sein sollte.

·         Alle Jahrgangsstufen sind dabei schulintern in vergleichbarem Umfang mit einer Mischung aus Präsenz- und Distanzlernen zu unterrichten, beispielsweise durch ein tageweises Rollieren.

·         Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben. Gleichwohl finden am Freitag, 22. Mai 2020 die Abiturprüfungen im Fach Mathematik statt. 

·         Auf eine Vorgabe, welche Fächer vorrangig in Präsenzform zu unterrichtet sind, wird angesichts der unterschiedlichen Situation in den Schulen und mit Blick auf die Gesamtheit der für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehenden Lehrkräfte verzichtet. Dies gilt nicht für die Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungsarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch für Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss erwerben wollen.

·         Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist aufrechtzuerhalten.

·         Aus Gründen des Infektionsschutzes sollen in der Sekundarstufe I feste und permanente Lerngruppen gebildet werden (z.B. unter derzeitigem Verzicht auf äußere Fachleistungsdifferenzierung und Wahlpflichtkurse mit Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen).

·         Der Präsenzunterricht wird auch an Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzes (u.a. Mensa-Betrieb, Durchmischung von Schülergruppen) in der Sekundarstufe I nicht statt.

·         Zur Einhaltung der Hygienevorschriften können nicht mehrere Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrichtet werden. Daher findet kein Schichtbetrieb statt.

·         Eine Ausdehnung der Unterrichtszeit auf den unterrichtsfreien Samstag erfolgt nicht.

·         Angesichts der für dieses Schuljahr geänderten schulrechtlichen Grundlagen soll auf Klassenarbeiten weitgehend verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der Vorrang gegeben werden. Einzige Ausnahme bilden hier die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an die Stelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden. Hinweise zur Erstellung dieser Prüfungsarbeiten finden Sie im Anhang dieser SchulMail.

·         Der Präsenzunterricht soll in den kommenden Wochen auch dazu dienen, den wichtigen Beziehungskontakt zwischen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften zu sichern und damit auf die jeweiligen Bedürfnisse der Schülergruppen in den Zeiten von Corona einzugehen. Zudem soll er dazu beizutragen, die Möglichkeiten eines Lernens auf Distanz zu verbessern und entsprechende Grundlagen dafür zu optimieren.

III.                Unterricht an Förderschulen

An den Primarstufen der Förderschulen gilt grundsätzlich dasselbe Prinzip wie an den Grundschulen (Schulstart mit dem 4. Jahrgang am 7. Mai 2020, s. Punkt I.). Eine Ausnahme bilden die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KME). Über die Rahmenbedingungen und möglicherweise besonderen Auflagen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts an diesen Förderschulen sind inzwischen Gespräche mit Interessenvertretungen von Eltern, Lehrkräften sowie Schulträgern geführt worden. Hier stehen kurzfristig noch Klärungen an, so dass der Präsenz-Unterrichtsbetrieb an diese Schulen in der kommenden Woche (11. – 15 Mai. 2020) noch ruht.

Ab Montag, 11. Mai 2020, gilt für die übrigen Jahrgänge an Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten als KME und GE grundsätzlich dasselbe Vorgehen wie an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen. Das bedeutet: Bildung konstanter Lerngruppen in allen Jahrgangsstufen mit dem Ziel, diese bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang in Präsenzform in einem rollierenden System zu unterrichten. Der Unterricht für zielgleich lernende Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, die jetzt vor Prüfungen stehen, findet weiterhin statt.

IV.                Corona-Betreuungsverordnung

Eine Grundlage der Wiederaufnahme des Schulbetriebs für weitere Schülergruppen ist die Corona-Betreuungsverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Neufassung tritt mit Wirkung vom 7. Mai 2020 in Kraft. Sie bestimmt unter anderem, dass in allen Schulen beim Unterricht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Schülerinnen und Schülern und auch zu den Lehrkräften zu wahren ist. Die neue Betreuungsverordnung finden Sie unter:

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200505_coronabetrvo_ab_07.05.2020.pdf

V.                  Hygienestandards

Auf der Grundlage der Informationen aus der 15. SchulMail sind gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit Covid-19“ erarbeitet und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW abgestimmt worden. Sie finden das Dokument im Anhang.

VI.                Schulrechtliche Änderungen  

Der Landtag hat in der vergangenen Woche dem „Bildungssicherungsgesetz“ sowie den auf seiner Basis vorgenommenen Änderungen für die verschiedenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen zugestimmt. Damit entfallen in diesem Jahr die landeseinheitlich gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an deren Stelle treten, können auch zu einem späteren Zeitpunkt geschrieben werden.

Auch der Verzicht auf Versetzungsbestimmungen beim Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe gehört zu den wesentlichen Punkten dieser schulrechtlichen Änderungen. Die Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen bleibt gleichwohl an die Einhaltung der Leistungsanforderungen gebunden. Im Anhang dieser SchulMail erhalten Sie weitere Informationen zu den schulrechtlichen Änderungen, die für die Umsetzung der oben genannten Eckpunkte von grundlegender Bedeutung sind. Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die so genannte FAQ-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen aufmerksam machen; Sie finden diese unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Die erweiterten Regelungen für die Berufskollegs werden Ihnen in gesonderter SchulMail zeitnah übermittelt.

Abschließend möchte ich Ihnen danken, dass Sie und alle am Schulleben beteiligten Gruppen, in den herausfordernden Zeiten dieser Pandemie eine schrittweise Rückkehr in einen geordneten, verlässlichen Schulalltag ermöglichen und dabei auch mit Ängsten und Sorgen ganz unterschiedlicher Personen und Gruppen umgehen. Danke für Ihr Engagement, Ihre Umsicht und Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Update 05.05.2020 Schulmail Nr. 19

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>> Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser SchulMail möchte ich Sie heute kurz über die in dieser Woche vorgesehenen Schritte zur Wiederaufnahme des Unterrichts für weitere Schülergruppen sowie vorab über anstehende Entscheidungs- und Informationstermine benachrichtigen. Wiederaufnahme des Unterrichts an Grundschulen Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, wird in den Grundschulen – wie bereits mit der SchulMail Nr. 17 mitgeteilt – der Präsenzunterricht zunächst ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. Die hierzu noch erforderliche Überarbeitung und Veröffentlichung der Corona-Betreuungs-Verordnung erfolgt rechtzeitig.  Wiederaufnahme des Unterrichts an den Förderschulen    Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gilt grundsätzlich auch für die 4. Klassen der Förderschulen. Ausgenommen sind jedoch derzeit noch die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. Über die Rahmenbedingungen und möglicherweise besonderen Vorgaben für eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an diesen Förderschulen werden wir noch in dieser Woche Gespräche mit Interessenvertretungen von Eltern, Lehrern sowie Schulträgern führen. Zudem lassen wir uns hierbei unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes wissenschaftlich gesondert beraten. Keine Ausweitung des Unterrichts an den weiterführenden Schulen in dieser Woche Über das bisherige Maß an Unterricht und Lernangeboten für die Abschlussklassen hinaus ist für diese Woche eine Ausweitung auf weitere Schülergruppen nicht vorgesehen. Diese Festlegung ist auch das Ergebnis von Gesprächen, die wir in der vergangenen Woche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie mit Schulleitungsvereinigungen und Schulträgervertretern geführt haben. Dies gilt auch für die Berufskollegs (vgl. SchulMail Nr. 14 und Nr. 15). Weiteres Vorgehen  Am Mittwoch, 6. Mai 2020, beraten erneut die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin darüber, ob und wann weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes für zusätzliche Schülergruppen möglich sein sollen. Wir werden Sie im Anschluss an diese Beratungen über die aus den entsprechenden Beratungsergebnissen zu ziehenden Schlussfolgerungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich informieren, spätestens jedoch am Donnerstagvormittag.  Außerdem erhalten Sie in Kürze eine Information über die Auswirkungen des am 30. April 2020 beschlossenen Bildungssicherungsgesetzes auf die Bildungsgänge der jeweiligen Schulformen.  Mit freundlichen Grüßen Mathias Richter 

Update 05.05.2020 Elternpost

Update der Schulmail Nr. 17 vom 30.04.2020, 22:22 Uhr

Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang der Versendung unserer heutigen SchulMail Nr. 17 möchte ich im Interesse einer eindeutigen und unmissverständlichen Kommunikation, auf die auch Sie in den vergangenen Wochen großen Wert gelegt haben, folgende Klarstellung treffen:

Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird.

Der Text der nachfolgenden SchulMail Nr. 17 wurde daraufhin an den entsprechenden Stellen präzisiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.

Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden.

Vorab möchte ich Ihnen aber bei dieser Gelegenheit auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer ausdrücklich danken. Nach der Einstellung des Unterrichts an allen Schulen am 16. März 2020 haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen mit hoher Einsatzbereitschaft entscheidend dazu beigetragen, dass auch während der Corona-Pandemie Beschäftigte kritischer Infrastrukturen, vor allem im Gesundheitswesen, weiterhin im Einsatz sein konnten. Wir haben Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote diese Notbetreuung auch in den Osterferien und auch an Wochenenden zugemutet, und Sie haben diese Aufgabe engagiert angenommen. Uns ist sehr bewusst, dass insbesondere die Schulen der Primarstufe, diese Notbetreuung zum Teil in sehr kleinen Gruppen organisieren mussten und weiterhin müssen.

Wie sie wissen, ist die Notbetreuung in der vergangenen Woche auch auf weitere berufliche Tätigkeitsbereiche (Alleinerziehende – berufstätig oder in Prüfungen) ausgeweitet worden. Grundlage bildet die Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wurde. Darüber hatte ich Sie bereits mit der 16. SchulMail vom 24. April 2020 informiert.

I.                    Unterstützung durch Lernen auf Distanz

In den vergangenen Wochen haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen entscheidend dazu beigetragen, dass Ihre Schülerinnen und Schüler sich Zuhause nicht nur sinnvoll beschäftigen, sondern den Bezug zur Schule und zum Lernen halten und auch Lernfortschritte erzielen konnten. Wir wissen, dass die Voraussetzungen von Schule zu Schule, aber auch innerhalb einer Schule und vor allem zwischen den Familien unterschiedlich sind. Mein Dank gilt daher auch hier Ihrem beispielhaften Engagement. Sie haben auf oftmals sehr kreative Weise dazu beigetragen, dass Kinder die Freude am Lernen behalten und mit Ihnen in dem pädagogisch so wichtigen persönlichen Kontakt bleiben konnten.

In den vergangenen Tagen hat vor allem die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den weiterführenden Schulen im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gestanden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler, die in Kürze ihre Abiturprüfungen absolvieren oder in diesem Schuljahr noch andere wichtige Schulabschlüsse anstreben. Nunmehr steht eine gestufte Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen der Primarstufe bevor.

II.                  Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7. Mai 2020

Die Tatsache, dass wir eine Wiederaufnahme des Unterrichts für den 7. Mai 2020 vorsehen, hat verschiedene Gründe. Zunächst wollen wir Ihnen und Ihren Kollegien, aber auch den Schulträgern mehr Zeit geben, notwendige Vorbereitungen zu treffen: Seien es die Reinigung und Einhaltung von Hygienevorgaben an den Schulen, die Vorkehrungen zur Abstandshaltung, die Bereitstellung von notwendigem Material oder der Schülertransport. Zudem gibt es durch die zusätzliche Zeit Gelegenheit, sich pädagogisch und didaktisch auf die neuen Erfordernisse des Präsenzunterrichts für die kommenden Wochen einzurichten.

Ein weiterer Grund bestand darin, dass wir die inzwischen geführten Gespräche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvertretungen abwarten wollten, um ein möglichst von allen getragenes Vorgehen für die Zeit bis zu den Sommerferien abzustimmen und sich auf Grundprinzipien und Prioritäten zu verständigen, die Basis für schulische Konzepte sein sollen.

III.                Notbetreuung, OGS und weitere Betreuungsangebote

Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung –angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den Klassen gelten (vgl. 15. SchulMail) – fortgeführt. Dazu wird die auf dem Bildungsportal befindliche FAQ-Liste entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine Vermeidung der Durchmischung der Gruppen. 

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von OGS- und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Auch wenn im Grundsatz mit den Partnern Einigkeit darüber besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen mit zu öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise individuelle Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der Betreuung im gewohnten Umfang geben müssen.

IV.                Eckpunkte für schulische Konzepte

Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schulen wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr zu einem „normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist.

Dennoch muss es unser Ziel sein – und damit waren wir uns mit allen Vertreterinnen und Vertretern der schulischen Verbände einig, in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien allen Kindern aller Jahrgänge – auch denen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – eine Rückkehr in einen regelmäßigen Präsenzunterricht und eine Wiederaufnahme von Ganztags- und Betreuungsanteilen zu ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass Unterricht mindestens an einem Tag in der Woche möglich sein muss. 

Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an Konzepten arbeiten und sich frühere Informationen und Orientierung gewünscht hätten. Aber auch wir wissen erst seit dieser Woche, dass sich aus dem für den 30. April 2020, also für heute, angesetzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine neuen und weitergehenden  Beschlüsse zu den Schulen ergeben sollen, sondern diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen. Auf diese Information hin haben wir die Verbändegespräche so schnell wie möglich geführt.

Wir alle sind uns bewusst, dass die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten der Schulen zum Teil unterschiedlich sind und dass alle Schulen – gerade in dieser schwierigen Zeit – das Beste für Ihre Schülerinnen und Schüler erreichen wollen. Allerdings müssen Bildungschancen möglichst gleich verteilt sein. Bei aller Flexibilität und bei allem kreativen Engagement vor Ort brauchen wir in dieser außergewöhnlichen Situation für die kommenden Wochen eine landesweit stabile und klare gemeinsame Basis.  Daher sind die folgenden Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes unbedingt zu berücksichtigen:

·         Bis zu den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler aller vier Jahrgangsstufen den gleichen Zugang zu Schule und Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter angeboten werden.

·         Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen und nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes“ System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.

·         Ein „Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag unterschiedliche Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist ausgeschlossen.

·         Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre individuelle Situation an. Alle Planungen sollen auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer möglichen Personalengpässen – ganz unabhängig von Corona – keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen. 

·         Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, ist ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen.

·         Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der Präsenztag soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot – also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag konzipiert werden.

·         Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren.

Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das: 

·         Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern,

·         an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,

·         nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien

·         bei Fortsetzung der Notbetreuung.

V.                  Schulrechtliche Änderungen

Vielfach haben uns in den vergangenen Tagen Fragen vor allem zu Versetzungsregelungen und Zeugnissen erreicht. Angesichts des Ausfalls von Unterricht seit dem 16. März 2020 ist das sehr verständlich. Dem Landtag liegen ein Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen vor, die darauf eine Antwort geben sollen. Sollte der Landtag heute dem Gesetzentwurf zustimmen, werden alle Schulen am Anfang der kommenden Woche mit einer weiteren ausführlichen SchulMail über die Einzelheiten aller schulrechtlichen Änderungen informiert. Zusätzlich werden die Informationen in der so genannten FAQ-Liste im Bildungsportal aktualisiert.

VI.                Zurück in den schulischen Alltag

Um Sie beim Einstieg in den Unterricht zu unterstützen, der derzeit nicht den üblichen Anforderungen entsprechen kann, sondern mit Blick auf die Rückkehr der Kinder in die Schulen vielfach auch altersgerecht auf das Thema Corona eingehen muss, hat QUA-LiS auf unsere Bitte hin Materialien zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link abrufen können: 

https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/online-und-distanzlernen/praesenzunterricht-nach-corona

Schon in der SchulMail Nr. 14 vom 16. April 2020 hatte ich Sie über das umfangreiche Unterstützungsangebot durch die Schulpsychologie hingewiesen, das Ihnen zur Verfügung steht. Heute möchte ich Sie noch einmal besonders auf die Ideen zur Gestaltung des ersten Unterrichtstages aus schulpsychologischer Sicht aufmerksam machen. Unter http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/ideen-1.-unterrichtstag/1.-unterrichtstag.html finden Sie praxisnahe Empfehlungen, Hinweise und Materialien, die Ihnen und den Kindern den Einstieg erleichtern sollen. Hilfen zur Orientierung im sozialen Umfeld, Rituale, die den Schülerinnen und Schülern in einer – im Vergleich zu dem bekannten schulischen Alltag – veränderten Lernumgebung Sicherheit geben können.

VII.              Bewegungsangebote

Bewegungsintensive Pausen sollten Teil eines Schultages sein, doch die Infektionsschutzmaßnahmen schränken die Möglichkeiten von Bewegung, Spiel und Sport in der Pause stark ein. Trotzdem sind bewegte Pausen auf dem Schulhof oder im Klassenraum möglich. Viele Ideen, Anregungen und Spielbeschreibungen dazu werden ab dem 5. Mai 2020 auf www.schulsport-NRW.de  abrufbar sein.

VIII.            Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19/Umgang mit Corona-Verdachtsfällen   

Mit einer weiteren SchulMail werden wir Ihnen über die Hinweise in der SchulMail Nr. 15 hinaus sowohl gemeinsame Hinweise der Kommunalen Spitzenverbände und des MSB zum Infektionsschutz, das mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse abgestimmt ist, wie auch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen übersenden.

Ich möchte nicht schließen, ohne mich noch einmal für Ihr Engagement und Ihre Geduld zu bedanken. Dabei hoffe ich, mit diesen Informationen zu mehr Planungssicherheit beigetragen zu haben. Und ganz zum Schluss noch eine Bitte, die von den Elternverbänden an mich herangetragen wurde: Denken Sie, wenn Sie es nicht längst getan haben, auch an eine Weiterleitung dieser Informationen an die Elternvertretungen Ihrer Schulen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Update 30.04.2020 um 13:16 Uhr Schulmail Nummer 17

Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.

Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden. Ab dem 11. Mai 2020 sollen in einem tageweise „rollierenden“ System die Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in „ihre“ Schulen gehen können.

Vorab möchte ich Ihnen aber bei dieser Gelegenheit auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer ausdrücklich danken. Nach der Einstellung des Unterrichts an allen Schulen am 16. März 2020 haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen mit hoher Einsatzbereitschaft entscheidend dazu beigetragen, dass auch während der Corona-Pandemie Beschäftigte kritischer Infrastrukturen, vor allem im Gesundheitswesen, weiterhin im Einsatz sein konnten. Wir haben Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote diese Notbetreuung auch in den Osterferien und auch an Wochenenden zugemutet, und Sie haben diese Aufgabe engagiert angenommen. Uns ist sehr bewusst, dass insbesondere die Schulen der Primarstufe, diese Notbetreuung zum Teil in sehr kleinen Gruppen organisieren mussten und weiterhin müssen.

Wie sie wissen, ist die Notbetreuung in der vergangenen Woche auch auf weitere berufliche Tätigkeitsbereiche (Alleinerziehende – berufstätig oder in Prüfungen) ausgeweitet worden. Grundlage bildet die Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wurde. Darüber hatte ich Sie bereits mit der 16. SchulMail vom 24. April 2020 informiert.

I.                    Unterstützung durch Lernen auf Distanz

In den vergangenen Wochen haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen entscheidend dazu beigetragen, dass Ihre Schülerinnen und Schüler sich Zuhause nicht nur sinnvoll beschäftigen, sondern den Bezug zur Schule und zum Lernen halten und auch Lernfortschritte erzielen konnten. Wir wissen, dass die Voraussetzungen von Schule zu Schule, aber auch innerhalb einer Schule und vor allem zwischen den Familien unterschiedlich sind. Mein Dank gilt daher auch hier Ihrem beispielhaften Engagement. Sie haben auf oftmals sehr kreative Weise dazu beigetragen, dass Kinder die Freude am Lernen behalten und mit Ihnen in dem pädagogisch so wichtigen persönlichen Kontakt bleiben konnten.

In den vergangenen Tagen hat vor allem die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den weiterführenden Schulen im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gestanden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler, die in Kürze ihre Abiturprüfungen absolvieren oder in diesem Schuljahr noch andere wichtige Schulabschlüsse anstreben. Nunmehr steht eine gestufte Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen der Primarstufe bevor.

II.                  Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7. Mai 2020

Die Tatsache, dass wir eine Wiederaufnahme des Unterrichts für den 7. Mai 2020 vorsehen, hat verschiedene Gründe. Zunächst wollen wir Ihnen und Ihren Kollegien, aber auch den Schulträgern mehr Zeit geben, notwendige Vorbereitungen zu treffen: Seien es die Reinigung und Einhaltung von Hygienevorgaben an den Schulen, die Vorkehrungen zur Abstandshaltung, die Bereitstellung von notwendigem Material oder der Schülertransport. Zudem gibt es durch die zusätzliche Zeit Gelegenheit, sich pädagogisch und didaktisch auf die neuen Erfordernisse des Präsenzunterrichts für die kommenden Wochen einzurichten.

Ein weiterer Grund bestand darin, dass wir die inzwischen geführten Gespräche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvertretungen abwarten wollten, um ein möglichst von allen getragenes Vorgehen für die Zeit bis zu den Sommerferien abzustimmen und sich auf Grundprinzipien und Prioritäten zu verständigen, die Basis für schulische Konzepte sein sollen.

III.                Notbetreuung, OGS und weitere Betreuungsangebote

Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung –angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den Klassen gelten (vgl. 15. SchulMail) – fortgeführt. Dazu wird die auf dem Bildungsportal befindliche FAQ-Liste entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine Vermeidung der Durchmischung der Gruppen.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von OGS- und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Auch wenn im Grundsatz mit den Partnern Einigkeit darüber besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen mit zu öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise individuelle Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der Betreuung im gewohnten Umfang geben müssen.

IV.                Eckpunkte für schulische Konzepte

Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schulen wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr zu einem „normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist.

Dennoch muss es unser Ziel sein – und damit waren wir uns mit allen Vertreterinnen und Vertretern der schulischen Verbände einig, in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien allen Kindern aller Jahrgänge – auch denen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – eine Rückkehr in einen regelmäßigen Präsenzunterricht und eine Wiederaufnahme von Ganztags- und Betreuungsanteilen zu ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass Unterricht mindestens an einem Tag in der Woche möglich sein muss.

Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an Konzepten arbeiten und sich frühere Informationen und Orientierung gewünscht hätten. Aber auch wir wissen erst seit dieser Woche, dass sich aus dem für den 30. April 2020, also für heute, angesetzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine neuen und weitergehenden  Beschlüsse zu den Schulen ergeben sollen, sondern diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen. Auf diese Information hin haben wir die Verbändegespräche so schnell wie möglich geführt.

Wir alle sind uns bewusst, dass die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten der Schulen zum Teil unterschiedlich sind und dass alle Schulen – gerade in dieser schwierigen Zeit – das Beste für Ihre Schülerinnen und Schüler erreichen wollen. Allerdings müssen Bildungschancen möglichst gleich verteilt sein. Bei aller Flexibilität und bei allem kreativen Engagement vor Ort brauchen wir in dieser außergewöhnlichen Situation für die kommenden Wochen eine landesweit stabile und klare gemeinsame Basis.  Daher sind die folgenden Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes unbedingt zu berücksichtigen:

·         Bis zu den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler aller vier Jahrgangsstufen den gleichen Zugang zu Schule und Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter angeboten werden.

·         Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen und nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes“ System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.

·         Ein „Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag unterschiedliche Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist ausgeschlossen.

·         Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre individuelle Situation an. Alle Planungen sollen auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer möglichen Personalengpässen – ganz unabhängig von Corona – keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen. 

·         Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, ist ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen.

·         Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der Präsenztag soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot – also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag konzipiert werden.

·         Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren.

Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das: 

·         Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern,

·         ab dem 11. Mai ein Jahrgang pro Werktag in der Schule,

·         an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,

·         nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien

·         bei Fortsetzung der Notbetreuung.

V.                  Schulrechtliche Änderungen

Vielfach haben uns in den vergangenen Tagen Fragen vor allem zu Versetzungsregelungen und Zeugnissen erreicht. Angesichts des Ausfalls von Unterricht seit dem 16. März 2020 ist das sehr verständlich. Dem Landtag liegen ein Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen vor, die darauf eine Antwort geben sollen. Sollte der Landtag heute dem Gesetzentwurf zustimmen, werden alle Schulen am Anfang der kommenden Woche mit einer weiteren ausführlichen SchulMail über die Einzelheiten aller schulrechtlichen Änderungen informiert. Zusätzlich werden die Informationen in der so genannten FAQ-Liste im Bildungsportal aktualisiert.

VI.                Zurück in den schulischen Alltag

Um Sie beim Einstieg in den Unterricht zu unterstützen, der derzeit nicht den üblichen Anforderungen entsprechen kann, sondern mit Blick auf die Rückkehr der Kinder in die Schulen vielfach auch altersgerecht auf das Thema Corona eingehen muss, hat QUA-LiS auf unsere Bitte hin Materialien zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link abrufen können: 

https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/online-und-distanzlernen/praesenzunterricht-nach-corona

Schon in der SchulMail Nr. 14 vom 16. April 2020 hatte ich Sie über das umfangreiche Unterstützungsangebot durch die Schulpsychologie hingewiesen, das Ihnen zur Verfügung steht. Heute möchte ich Sie noch einmal besonders auf die Ideen zur Gestaltung des ersten Unterrichtstages aus schulpsychologischer Sicht aufmerksam machen. Unter  http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/ideen-1.-unterrichtstag/1.-unterrichtstag.html finden Sie praxisnahe Empfehlungen, Hinweise und Materialien, die Ihnen und den Kindern den Einstieg erleichtern sollen. Hilfen zur Orientierung im sozialen Umfeld, Rituale, die den Schülerinnen und Schülern in einer – im Vergleich zu dem bekannten schulischen Alltag – veränderten Lernumgebung Sicherheit geben können.

VII.              Bewegungsangebote

Bewegungsintensive Pausen sollten Teil eines Schultages sein, doch die Infektionsschutzmaßnahmen schränken die Möglichkeiten von Bewegung, Spiel und Sport in der Pause stark ein. Trotzdem sind bewegte Pausen auf dem Schulhof oder im Klassenraum möglich. Viele Ideen, Anregungen und Spielbeschreibungen dazu werden ab dem 5. Mai 2020 auf www.schulsport-NRW.de  abrufbar sein.

VIII.            Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19/Umgang mit Corona-Verdachtsfällen   

Mit einer weiteren SchulMail werden wir Ihnen über die Hinweise in der SchulMail Nr. 15 hinaus sowohl gemeinsame Hinweise der Kommunalen Spitzenverbände und des MSB zum Infektionsschutz, das mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse abgestimmt ist, wie auch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen übersenden.

Ich möchte nicht schließen, ohne mich noch einmal für Ihr Engagement und Ihre Geduld zu bedanken. Dabei hoffe ich, mit diesen Informationen zu mehr Planungssicherheit beigetragen zu haben. Und ganz zum Schluss noch eine Bitte, die von den Elternverbänden an mich herangetragen wurde: Denken Sie, wenn Sie es nicht längst getan haben, auch an eine Weiterleitung dieser Informationen an die Elternvertretungen Ihrer Schulen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Update 29.04.2020 Elternpost

Update 25.04.2020 Liebe Eltern, anbei finden Sie Informationen aus der Schulmail Nummer 16 vom 24.04.2020:

I. Notbetreuung

1) Tätigkeitsbereiche

Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

2) Alleinerziehende Elternteile

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

3) Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen

Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

Update 22.04.2020 Liebe Eltern, leider ist noch keine Rückkehr zur Normalität in Sicht. Ich habe Ihnen einige Informationen zusammengestellt. Es ist nicht viel Neues dabei. Das meiste sollte Ihnen aus den Medien bekannt sein. Voraussichtlich starteten die Viertklässler am 04.05.2020 mit dem Unterricht in unserer Schule. Sobald mir weitere Informationen der Rahmenbedingungen für den Start vorliegen, werde ich Sie schnellstmöglich informieren. 

Bereits ab Donnerstag, 23.04.2020 erfährt die Notbetreuung eine zusätzliche Erweiterung. Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite der Stadt Duisburg oder auf der Seite vom Schulministerium NRW. Für unsere Planung ist es wichtig, dass Sie frühzeitig den Bedarf anmelden. Möglichst per Mail mit dem ausgefüllten Formular! Neu ist, dass es keine Notbetreuung am Wochenende und an den Feiertagen mehr geben wird.

Die KollegInnen werden Sie weiterhin wie gewohnt mit Informationen und Arbeitsmaterialien versorgen. Für dringende Fragen können Sie auch per Mail mit den KollegInnen in Kontakt treten.  

Informationen für die Eltern im Ganztag, die wir von unserem Träger bekommen haben. Aufgrund der Verlängerung der Schulschließung bis zum 04. Mai 2020 ergibt es sich nun, dass der zu erstattende Betrag identisch mit der Abbuchung des Essenbeitrags im Monat April ist. Daher verzichten wir auf den Einzug des Essenbeitrags im April, womit die Zeit vom 16. März bis 30. April 2020 abgegolten ist (in den Osterferien wird bekanntlich kein Essen ausgegeben). Für die Zeit ab dem 04. Mai 2020 warten wir die Entscheidungen zur Schulöffnung und die Umsetzung für den Ganztag ab.

Liebe Grüße und bleibt gesund!

Update 17.04.2020 Liebe Eltern, ab Montag, 20.04.2020 wird die Notbetreuung fortgeführt. Bitte melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig per Mail bei uns an.  

GGS.LauenburgerAllee@stadt-duisburg.de

Anbei ein Auszug aus der Schulmail 14 vom MSB: Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten. Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

Update 03.04.2020 Liebe Eltern, das Kollegium von Lau und Lü wünscht Ihnen und Ihren Kindern frohe Ostern! Wir können zur Zeit leider noch keine verbindliche Aussage darüber treffen, ob und in welcher Form der Regelunterricht nach den Osterferien wieder aufgenommen wird. Uns selbst werden diese Informationen erst in den Osterferien vorliegen. Sobald wir hierzu neue Erkenntnisse haben, veröffentlichen wir diese hier.  Die aktuellste Information vom MSB dazu lautet (Stand 03.04.2020): Sehr geehrte Damen und Herren,  an diesem Wochenende beginnen die Osterferien. Und dennoch beschäftigt uns alle schon jetzt die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird. Die Entscheidung darüber wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Bund und Länder haben am Mittwoch dieser Woche entschieden, dass die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, Sie am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen. Sollten Sie an den Informationen, die uns aus dem Schulministerium regelmäßig erreichen, im Detail interessiert sein, so nutzen Sie bitte die Seiten des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html Mit Freundlichen Grüßen A. Lengsfeld

Update 27.03.2020 Fit durch die Krise – Bewegungsideen für zu Hause https://www.schulsport-nrw.de/home.html

Liebe Eltern, anbei finden Sie einen Brief von Frau Ministerin Gebauer.

Update 26.03.2020 Liebe Eltern, anbei finden Sie eine Information Institut für Jugendhilfe

Update 25.03.2020 Liebe Eltern, auf eine Anweisung hin werden wir in diesem Schuljahr alle Klassenfahrten absagen. Auch Schulwanderungen und schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten werden abgesagt. Unser Sportfest am 06. Mai fällt damit auch aus. Unser Schnupperunterricht für die Schulneulinge am 27. April Lüderitzallee und 29. April Lauenburger Allee muss leider auch ausfallen.

Update 20.03.2020 Liebe Eltern, bitte beachten sie die aktualisierte FAQ-Liste vom Schulministerium : https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Update 20.03.2020 Liebe Eltern, anbei der Link zu „ALBAs täglicher Sportstunde“ https://www.youtube.com/watch?v=olNR0RNaXyU

Update 19.03.2020 Liebe Eltern, anbei einige Anregungen, von unserem Kooperationspartner „Gesund macht Schule“ wie sie die mögliche Langeweile bei ihren Kindern in der „Corona-freien-Schulzeit“ unterbrechen können. https://www.gesundmachtschule.de/kinder-mitmachseiten/beschaeftigungen-fuer-die-corona-ferien

Update 18.03.2020. Was ist Corona überhaupt und wieso sieht man es nicht? Warum ist kein Kontakt zu Oma und Opa möglich und warum ist Händewaschen so wichtig? Antworten auf diese Fragen von Kindern gibt ein Erklärvideo. Vielen Dank an: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/wien/2054416-Erklaer-Video-zum-Coronavirus-fuer-Kinder.html

Update 17.03.2020 (9:00 Uhr) Liebe Eltern,  ab Mittwoch, 18.03.2020 findet an unserer Schule nur noch die Notbetreuung für angemeldete Kinder statt. Aufgaben für die nächste Zeit werden von den Lehrkräften an die Klassenpflegschaftsvorsitzenden kommuniziert. Zusätzlich möchte ich Ihnen den Hinweis geben, dass zurzeit Lern-Apps für Tablets und Co. oft stark reduziert oder teilweise sogar kostenlos angeboten werden. Der WDR plant Bildungsangebote im TV anzubieten. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich im Internet.

Update 14.03.2020 (10:00 Uhr)

Liebe Eltern bitte beachten Sie die Hinweise auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter der Rubrik Aktuelle Information zum Coronavirus! https://www.duisburg.de/

Von der Internetseite der Stadt Duisburg: Aktuelle Informationen zum Coronavirus, Stand 13.03., 18:35 Uhr

Schul-Schließungen ab 16. März nach Beschluss der Landesregierung. Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab Montag bis zum Beginn der Osterferien (6. April) alle Schulen geschlossen bleiben. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Sofern betroffene Eltern danach zuhause keine Möglichkeit zur Betreuung haben, bietet die Stadt die Möglichkeit einer Notbetreuung für den Zeitraum von Mittwoch, 18. März, bis Freitag, 3. April, an. Dieses Angebot gilt für doppelt berufstätige Elternpaare sowie berufstätige Alleinerziehende in Beschäftigungsverhältnissen folgender Berufsgruppen: Kranken- und Pflegebereich (zum Beispiel Altenpfleger, Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker), Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleute, Ordnungsamtsmitarbeiter) und Erziehungsbereich (zum Beispiel Mitarbeiter in Kindertagesstätten, in stationären Jugendeinrichtungen oder Betreuungsangeboten für Schulkinder). Die Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgänge 1-6 in allen 63 städtischen Offenen Ganztagsgrundschulen angeboten (siehe beigefügte Liste). Eltern von Kindern mit nachgewiesenem Betreuungsbedarf der weiterführenden Schulen (Jahrgänge 5 und 6), von Förderschulen (Jahrgänge 1-6, bzw. Alter von 6-12 Jahre), sowie von Grundschulen, an denen keine Offene Ganztagsgrundschule angeboten wird, wenden sich bitte am Montag, 16. März, oder Dienstag, 17. März, direkt an die nächstgelegene Offene Ganztagsgrundschule. Zur Minimierung des Infektionsrisikos wird pro Standort nur eine Gruppe mit maximal 10 Kindern betreut. Betreuungszeitraum ist Montag bis Freitag, jeweils von 7.30 bis 16 Uhr. Während der Betreuung wird keine Verpflegung angeboten. Die Eltern werden deshalb gebeten, ihren Kindern entsprechend ausreichend Essen und Getränke mitzugeben. Wir bitten alle betroffenen Eltern, das unten angehängte Formular durch ihre Arbeitgeber ausfüllen zu lassen und am Montag sowie Dienstag bei ihrer bzw. bei der nächstgelegenen Grundschule abzugeben. Die Offenen Ganztagsgrundschulen werden dann ab Mittwoch, 18. März, den eingeschränkten Betrieb mit Notgruppen aufnehmen. Die Stadt Duisburg bittet alle Eltern für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen um Verständnis, da sie zur Eindämmung der Ausbreitung der durch das Corona-Virus ausgelösten Krankheit Covid-19 in Duisburg dienen. Zum Schluss nochmals der Appell an die doppelt berufstätigen Elternpaare sowie Alleinerziehende der o.g. Berufgruppen, wirklich nur die Kinder in Notgruppen zu bringen, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Die Stadt Duisburg bittet alle Eltern für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen um Verständnis, da sie zur Eindämmung der Ausbreitung der durch das Corona-Virus ausgelösten Krankheit Covid-19 in Duisburg dienen. Zum Schluss nochmals der Appell an die doppelt berufstätigen Elternpaare sowie Alleinerziehende der o.g. Berufgruppen, wirklich nur die Kinder in Notgruppen zu bringen, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

Update 13.03.2020 (14:20 Uhr)

Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht. ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

Update: 13.03.2020 (11:45 Uhr) Vorsorglich werden wir den Kindern Unterrichtsmaterialien (Schulbücher / Arbeitshefte) mit nach Hause geben.

Update: 13.03.2020 (9.00 Uhr) Liebe Eltern, Aufgrund der Vorgaben vom Schulministerium möchten wir Ihnen mitteilen, dass bis zu den Osterferien 

  • alle Ausflüge 
  • die Gottesdienste 
  • alle anstehenden Elternsprechtage abgesagt sind. Die geplante Lehrerfortbildung am Mittwoch, den 18.03.2020 findet statt. (Stand Freitag 13.03.2020 9:00 Uhr). Über kurzfristige Änderungen / Neuigkeiten bitte ich Sie regelmäßig unsere Homepage zu besuchen. 

Mit freundlichen Grüßen A. Lengsfeld